Erzeugernetzentgelte für Offshore Wind
Die Bundesnetzagentur plant, künftig auch Stromerzeuger an den Netzkosten zu beteiligen. Im Zentrum steht ein bundeseinheitlicher Kapazitätspreis ab 2029, ergänzt um Baukostenzuschüsse und perspektivisch für die meisten Erzeugungstechnologien auch dynamische Netzentgelte. So sollen Verbraucher entlastet und systemdienliche Anreize gesetzt werden. Bei Offshore-Wind sind Standorte, Netzanschlüsse und Anschlusskapazität jedoch weitgehend staatlich vorgegeben. Diese Studie zeigt: Weil Investoren über die entscheidenden Größen gar nicht selbst bestimmen, entsteht keine produktive Lenkungswirkung. Stattdessen steigen die Stromgestehungskosten und damit die Gebote künftiger CfD-Auktionen, auch weil neue Erlösunsicherheiten die Finanzierungskosten erhöhen. Da Offshore-Windparks künftig über CfDs abgesichert werden, trägt am Ende der Bundeshaushalt die Mehrbelastung. Aus der erhofften Entlastung der Verbraucher wird so eine Netzfinanzierung über einen Umweg, der die Gesamtkosten erhöht.
Dr. Ingmar Schlecht
schlecht@neon.energy
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Weiterführende Arbeiten
Studien
- Netzwirkung von Batterien (2026)
- Grids & Benefits (2026)
- Netzentgelte für BESS (2025)
- Erzeugernetzentgelte (2025)
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